Rückwirkender Rechtsschutz - Soforthilfe ohne Wartezeit und rückwirkend.
Sie brauchen einen Anwalt, haben aber noch keine Rechtsschutzversicherung? Normalerweise greift eine Rechtsschutzversicherung nur für die Zukunft. Mit unseren Spezialtarifen für rückwirkenden Rechtsschutz sichern Sie bereits entstandene Streitfälle nachträglich ab.
Voraussetzung: Sie haben noch keinen Rechtsanwalt beauftragt und Sie haben noch keine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG.
1. Verkehrsrechtsschutz Sofort
Mit diesem Rechtsschutz können Sie sich gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit wehren, die Sie in den letzten 3 Monaten begangen haben sollen. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. In dieser Zeit haben Sie dann auch einen vollwertigen Verkehrsrechtsschutz.
2. Mietrechtsschutz Sofort
Mit diesem Rechtsschutz können Sie bestimmte Fälle im Mietrecht absichern, wenn der Rechtsschutzfall innerhalb der letzten 12 Monate eingetreten ist. Abgesichert ist dann eine der folgenden Streitigkeiten:
- Nebenkostenabrechnung
- Abwehr einer Mieterhöhung
- Kautionsrückzahlung
- Reparaturforderung durch den Vermieter
- Eigenbedarfskündigung
Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. In dieser Zeit sind Sie dann auch gegen weitere mietrechtliche Streitigkeiten abgesichert.
3. Rechtsschutz mit Soforthilfe
Hier können Sie für einen unbestimmten Fall der Vergangenheit Hilfe in Form einer persönlichen Rechtsanwaltsberatung und einer darüber hinausgehenden außergerichtlichen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. In der Zeit haben Sie dann einen Vollrechtsschutz nach Ihren Wünschen.
Interessieren Sie sich als Unternehmer für eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung für Ihre Firma, melden Sie sich bitte für eine Beratung bei mir persönlich!
Umstellungsmöglichkeit
Die Beiträge für die genannten Versicherungen sind wegen der besonderen Risikosituation um einiges höher, als die entsprechenden Versicherungen ohne Sofortschutz. Die ARAG bietet hier jedoch eine faire Lösung an:
Sie können die entsprechende Versicherung auf einen Vollrechtsschutz oder eine Kombinationsversicherung aus Rechtsschutz, Haftpflicht- und Hausratversicherung umstellen. Bedingung ist lediglich, dass der Beitrag nach der Umstellung über dem Beitrag der Sofortversicherung liegt und auch hier eine 3-jährige Vertragslaufzeit vereinbart wird.